Kontakt
Tel. (04821) 40480
Schäferkoppel 2
25524 Itzehoe
Zunächst ein paar Worte zur Elternarbeit an der Schule.
Jede Klasse wählt Elternvertreter*innen. Diese sind, in der Regel, zwei Jahre im Amt. Das heißt. Es werden in der 1. Und in der 3.Klassenstufe Elternvertreter*innen in den Klassen gewählt. Ähnlich wie auch im Kindergarten und/ oder an weiterführenden Schulen sind die Klassenelternvertreter*innen Ansprechpartner für Eltern bei Problemen in der Klasse. Sie unterstützen ggf. die Klassenlehrkraft beim Erstellen und Verteilen von Elternbriefen, sowie bei der Organisation von Festen und Veranstaltungen. Des Weiteren nehmen Klassenelternvertreter*innen an Klassenkonferenzen teil und sind automatisch Mitglied des Schulelternbeirats.
Der Schulelternbeirat, kurz SEB genannt, trifft sich mindestens ein Mal im Schulhalbjahr zu einer Sitzung. Hier werden Themen besprochen, die die gesamte Schule betreffen. Gemeinsame Aktionen werden geplant oder organisatorische Dinge und Informationen mit der Schulleitung ausgetauscht. Die Vorsitzende/der Vorsitzende und eine Vertretung werden aus den Reihen der Mitglieder, also durch die Klassenelternvertreter*innen, gewählt.
Während des Schuljahres finden weitere regelmäßige Termine zwischen der/dem Vorsitzenden und der Schulleitung statt, so dass zu jeder Zeit ein Austausch zwischen Elternschaft und Schulleitung stattfinden kann.
Der Schulelternbeirat ist die übergeordnete Schnittstelle zwischen Eltern und Schule. Hier können Informationen und Bedarfe direkt angemerkt und ausgetauscht werden. Es können alle Themen rund um die Schule und ihre Schüler betreffen. Zum Beispiel die Sicherheit auf dem Schulweg, die Hol- und Bringsituation am Morgen und Mittag, die Betreuung und Ferienbetreuung, das Essen, die Gestaltung des Schulhofes…um nur einige mögliche Themen zu nennen.
Aufgaben des Schulelternbeirates
Unterstützt die Elternvertreter beim Zusammenwirken von Schule und Eltern
Stellt ein Mitglied für den Kreiselternbeirat
Stellt Vertreter der Eltern für die Schulkonferenz
Wählt je zwei Vertreter der Eltern für die Fachkonferenzen
Stellt höchstens 5 Vertreter für den Schulleiterwahlausschuss
Er muss weiterhin bei folgenden schulischen und unterrichtlichen Entscheidungen zustimmen (§ 72 (4) SchulG):
Festlegung der täglichen Unterrichtszeit
Einführung der Ganztagsschule,
Durchführung von Schulversuchen,
Entscheidung über Ausnahmen vom Verbot des Warenverkaufs und den Abschluss sonstiger Geschäfte.
Der Schulelternbeirat wird alle 2 Jahre neu gewählt.
Die Schulkonferenz ist das entscheidende Gremium für den Schulbetreib. Lehrerschaft und Elternschaft sind hier gleichberechtigt. Sämtliche prägenden Entscheidungen werden durch die Schulkonferenz erarbeitet und verabschiedet.
Es kann jedes Elternteil bei der Schul- oder Fachkonferenz teilnehmen. Man muss kein Mitglied des Schulelternbeirats sein.
An dieser Stelle die Frage, ob Sie Verbesserungsvorschläge haben. Finden Sie, dass der SEB sie transparent und regelmäßig informiert? Wo sehen Sie Verbesserungspotential?
Zu all diesen Fragen und Themen wenden Sie sich gerne an uns.
Mit freundlichen Grüßen ihr Leitungsteam des Schulelternbeirats
Sascha Wetterau
Lina Weber
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11. 11. 2024 - Uhr – Uhr